Mit Prophylaxe und Früherkennung kannst du schweren Erkrankungen im Bereich des Zahnfleisches oder den Zähnen vorbeugen. Die Kosten, die für die zahnärztliche Prophylaxe und Früherkennung anfallen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Je nach Alter sind die Maßnahmen zur Prophylaxe und Früherkennung unterschiedlich geregelt. Vom Gesetzgeber besonders geschützt sind Personen mit Behinderung und Pflegebedürftige. Hier kann ein zusätzlicher und individuell bewilligter Leistungsanspruch geltend gemacht werden. Welche Unterschiede es für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene im Bereich Prophylaxe und Früherkennung gibt, erklären wir dir in unserem heutigen Blogbeitrag.
Früherkennung bei Kindern bis 6 Jahre
Kleinkinder ab dem 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben Anspruch auf insgesamt 6 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Leistungsumfang umfasst hier:
- Untersuchung der Mundhöhle durch den Zahnarzt oder die Zahnärztin
- Einschätzung des Kariesrisikos
- Einschätzung und Aufklärung zu Ernährungsrisiken in Bezug auf zuckerhaltige Getränke oder Speisen
- Beratung zur richtigen Mundhygiene
- Empfehlung einer geeigneten fluoridhaltigen Zahnpasta
- Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung bis zum 33. Lebensmonat – bei hohem Kariesrisiko kann der Anspruch auf Fluoridierung bis zum 6. vollendeten Lebensjahr erweitert werden
Alle Früherkennungsuntersuchungen werden im „Gelben Heft“ dokumentiert. Im Rahmen der U5, U6 und U7 können Auffälligkeiten an den Zähnen oder der Mundschleimhaut auch vom Kinderarzt im Heft vermerkt und an einen Zahnarzt überwiesen werden.
Prophylaxe-Leistungen bei Jugendlichen ab 7 und bis 18 Jahren
Im Rahmen der Individualprophylaxe haben auch Jugendliche einen Anspruch auf die zahnärztliche Früherkennung und etwaige Prophylaxe-Leistungen. Der Leistungsumfang umfasst hier:
- Beurteilung der Mundhygiene
- Beurteilung des Kariesrisikos
- Altersgerechte Aufklärung über die Ursachen von Karies und Gingivitis
- Wertvolle Hinweise zur zahngesunden Ernährung
- Praktische Übungen zur richtigen Durchführung der täglichen Mundhygiene
- Lokale Fluoridierung zur Härtung des Zahnschmelzes
- Versiegelung der bleibenden Molaren (Backenzähne 6 und 7)
Prophylaxe-Leistungen bei Erwachsenen (ab 18 Jahre)
Die zahnärztlichen Prophylaxe-Leistungen für Erwachsene bestehen aus:
- Anleitung zur effektiven Mundhygiene
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
- Entfernung von Ablagerungen
- Entfernung von Karies
- Entfernung von Reizfaktoren, die zu Zahnfleischentzündungen führen können
Prophylaxe-Leistungen bei Menschen mit Behinderung oder Pflegedürftigen
Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige genießen zusätzliche Schutzmaßnahmen. Aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände haben sie Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen. Dazu zählen beispielsweise:
- Erhebung Mundgesundheitsplan
- Abklärung der Mundgesundheit
- Entfernung von harten Zahnbelägen und Ablagerungen pro Kalenderhalbjahr
Unterstützung zu Früherkennung- und Prophylaxe-Leistungen
Zur zahnärztlichen Prophylaxe kannst du selbst auch viel für deine Zahngesundheit tun. Mit unserer emmi®-dent Ultraschallzahnbürste kannst du nicht nur dein Zahnfleisch schonend reinigen, sondern auch Ablagerungen und schädliche Bakterien selbstständig entfernen. Da unsere Ultraschallzahnbürsten ohne Druck arbeiten, schonst du nicht nur dein Zahnfleisch, sondern auch den empfindlichen Zahnschmelz deiner Zähne. Ablagerungen lassen sich leicht entfernen. Zudem nimmst du schädlichen Bakterien die Grundlage, sich an deinen Zähnen anzuheften. Die regelmäßige Zahnpflege mit unserer emmi®-dent Ultraschallzahnbürste unterstützt dich sehr effektiv bei der täglichen Mundhygiene.